Die Wohngemeinschaft ist eine sozialpädagogische Wohngruppe und hat
eine Kapazität
von maximal 12 Plätzen für
- männliche und weibliche
- unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge.
In einem Mehrfamilienhaus im Nürnberger Osten stehen den Kindern
und Jugendlichen auf zwei Etagen Ein- und Zwei-Bett-Zimmer sowie
mehrere Gemeinschaftsräume zur Verfügung.
Bei Bedarf wird in der Wohngemeinschaft, innerhalb der bestehenden
sozialpädagogischen Wohngruppe mit ihren zwölf Plätzen, für bis zu drei
Jugendliche ein intensives Clearingverfahren durchgeführt. Dieses Clearing
richtet sich nach den international geltenden „Standards of good practice“
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Die Wohngemeinschaft bietet somit zwei Hilfeformen unter einem Dach:
a) Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII zur Durchführung eines Clearingverfahren.
Der Clearingsprozess umfasst neben der Erstversorgung
Dieses Clearingverfahren dauert ca. 2 bis 3 Monagte und endet mit der
Feststellung des erzieherischen Bedarfs und der Überleitung in geeignete
Maßnahmen der Jugendhilfe oder außerhalb.
b) Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 und 34 SGB VIII in der Wohngruppe.
Diese bietet: