Wohngemeinschaft für
Flüchtlingskinder Nürnberg

Vormundschaft


Was bedeutet „Vormundschaft“
Die Einrichtung einer Vormundschaft bedeutet die Übernahme der elterlichen Sorge durch den Vormund, d.h. dieser Vertritt sein Mündel in allen Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge. Ein Vormund wird nach § 1773 BGB immer dann bestellt, wenn der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge steht, also sonst ohne gesetzlichen Vertreter wäre.

Hilfe durch Fürsorge
Wir sind der Überzeugung, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Zeit und Aufmerksamkeit benötigen. Gerade nach einer Flucht benötigen diese Kinder und Jugendlichen ein stabiles Umfeld: Ein Umfeld das Sicherheit schafft mit Bezugspersonen, denen sie vertrauen.