Was bedeutet „Vormundschaft“
Die Einrichtung einer Vormundschaft bedeutet die Übernahme der elterlichen
Sorge durch den Vormund, d.h. dieser Vertritt sein Mündel in allen
Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge. Ein Vormund wird
nach § 1773 BGB immer dann bestellt, wenn der Minderjährige nicht unter
elterlicher Sorge steht, also sonst ohne gesetzlichen Vertreter wäre.
Hilfe durch Fürsorge
Wir sind der Überzeugung, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Zeit und Aufmerksamkeit benötigen. Gerade nach einer Flucht benötigen
diese Kinder und Jugendlichen ein stabiles Umfeld: Ein Umfeld das
Sicherheit schafft mit Bezugspersonen, denen sie vertrauen.