Impuls – Teilzeitbetreute Wohngruppe für UMF
Unser Ziel:
Die Wohngruppe bietet den Jugendlichen ein umfassendes soziales Lernfeld für sämtliche Lebensbereiche und leitet sie somit schrittweise zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung an.
Konzeption:
Die teilzeitbetreute Wohngruppe „Impuls“ ergänzt das bestehende Leistungsangebot unseres Vereins. Sie ist zwischen der Rund-um-die-Uhr-Betreuung der Sozialpädagogischen Wohngruppe und der ambulanten Betreuung durch das Außenbetreute Wohnen angesiedelt.
Konzipiert ist die Wohngruppe für 5 männliche UMF ab 16 Jahren, die aus einer vollzeitbetreuten Hilfeform herausgewachsen sind und die gleichzeitig noch den stabilisierenden Rahmen einer Gemeinschaft benötigen, um sowohl im sozialen als auch emotionalen Bereich die für sie notwendige Hilfe, Förderung und Sicherheit zu erhalten.
Wir helfen und unterstützen bei:
Aneignung lebenspraktischer Alltagsfähigkeiten, wie z.B. Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Umgang mit Behörden und Ämtern
- Entwicklung von realistischen schulischen, beruflichen und persönlichen Perspektiven
- Erarbeiten einer individuellen und tragfähigen Lebensgestaltung
- Stärkung und Entwicklung eines soliden Selbstvertrauens
- Aufbau und Stabilisierung eines tragfähigen sozialen Netzes
- Selbstständige und aktive Gestaltung der Freizeit
- Auseinandersetzung und Aufarbeitung der traumatischen Erfahrungen und Ereignisse der Flucht
- Zurechtfinden in westlichen Gesellschaftsstrukturen
- Identitätsfindung und Entwicklung bzw. Stabilisierung persönlicher Werte und Normen
Eine tragfähige Beziehung zwischen den Jugendlichen und deren Bezugsbetreuern und ein respektvolles und wertschätzendes Gruppen- und Einrichtungsklima bilden dabei die Basis für eine effektive Zusammenarbeit und den Erfolg der Maßnahme.
Wenn die Voraussetzungen für eine eigenständige und eigenverantwortliche Lebensführung gegeben sind, können die Bewohner in eine eigene Wohnung ziehen und sich bei Bedarf auf die Hilfe des Außenbetreuten Wohnens stützen.
Rechtliche Grundlagen:
Die rechtliche Basis für unser Hilfeangebot bildet im Wesentlichen § 27 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) in Verbindung mit:
§ 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform)
§ 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)