Die ambulanten Hilfen der Wohngemeinschaft für Flüchtlingskinder sind erzieherische Hilfen, welche zum Ziel haben, die uns anvertrauten Menschen in allen Lebensbereichen zu unterstützen und somit zu einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Leben zu befähigen.
Die rechtlichen Grundlagen unserer Leistungen umfassen hier die Hilfe nach SGB VIII:
- § 27 Hilfe zur Erziehung
- § 30 Erziehungsbeistandschaft
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 41 Hilfe für junge Volljährige
Mit unserer ambulanten Einzelbetreuung, dem Betreuten Wohnen und der Sozialpädagogischen Familienhilfe, begleiten wir Jugendliche, junge Erwachsene und Familien individuell auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Unsere Unterstützung richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf und wird gemeinsam mit den Klient*innen flexibel gestaltet. Dabei stärken wir vorhandene Ressourcen und arbeiten nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Ziel ist es, nachhaltige Perspektiven zu schaffen und die persönliche Entwicklung bestmöglich zu fördern.