Wohngemeinschaft für
Flüchtlingskinder Nürnberg

Die Wohngemeinschaft

Die Wohngemeinschaft ist eine sozialpädagogische Wohngruppe und hat eine Kapazität
von maximal 12 Plätzen für
- männliche und weibliche
- unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge.
 
In einem Mehrfamilienhaus im Nürnberger Osten stehen den Kindern und Jugendlichen auf zwei Etagen Ein- und Zwei-Bett-Zimmer sowie mehrere Gemeinschaftsräume zur Verfügung.
 
Bei Bedarf wird in der Wohngemeinschaft, innerhalb der bestehenden sozialpädagogischen Wohngruppe mit ihren zwölf Plätzen, für bis zu drei Jugendliche ein intensives Clearingverfahren durchgeführt. Dieses Clearing richtet sich nach den international geltenden „Standards of good practice“ für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
 
Die Wohngemeinschaft bietet somit zwei Hilfeformen unter einem Dach:
 
a) Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII  zur Durchführung eines Clearingverfahren.

Der Clearingsprozess umfasst neben der Erstversorgung

  • - Die Suche nach Familienangehörigen
  • - Erfassung der persönlichen Daten
  • - Klärung des ausländerrechtlichen Status
  • - Die Fluchtgeschichte und das Fluchtziel
  • - Klärung der gesundheitlichen Lage
  • - Eine psychosoziale Diagnose
  • - Die emotionale Stabilisierung
  • - Die Entwicklung realistischer Perspektiven


Dieses Clearingverfahren dauert ca. 2 bis 3 Monagte und endet mit der Feststellung des erzieherischen Bedarfs und der Überleitung in geeignete Maßnahmen der Jugendhilfe oder außerhalb.
 
b) Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 und 34 SGB VIII in der Wohngruppe.
Diese bietet:

  • - eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung,
  • - einen strukturierten Tagesablauf
  • - einen umfassenden Sprachförderunterricht,
  • - Hausaufgabenbetreuung,
  • - diverse therapeutische Angebote,
  • - begleitete Exkursionen,
  • - erlebnispädagogische Unternehmungen,
  • - Pflege von Kontakten zu Lehrern, Privatvormündern, Beratungsstellen, Ärzten und Familienmitgliedern

Die Einrichtung bietet eine bedarfs- und klientenzentrierte Hilfe für diese sehr spezielle Personengruppe an. Mit dem 16. Lebensjahr besteht die Möglichkeit ins Außenbetreute Wohnen (ABW) zu wechseln.